Wir gratulieren zur erfolgreichen Klage gegen VONOVIA!

Darum muss der Vonovia-Wohnungskonzern einem Mieter Nebenkosten zurückzahlen https://www.google.com/search?client=opera&q=Vonovia+Gerichtsurteile&sourceid=opera&ie=UTF-8&oe=UTF-8

Vonovia ein Problem was immer größer wird https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj88r_M_vSIAxXHVPEDHRi6CLcQFnoECDkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.rosalux.de%2Ffileadmin%2Frls_uploads%2Fpdfs%2Fsonst_publikationen%2FBroschur_Vonovia_Web.pdf&usg=AOvVaw0b-Hz159uKRGHDSoWfs_mB&opi=89978449

Hier mal Info zu: Funkende Verbrauchszähler und Smart Metering – was kann ich tun?

Funkende Wasserzähler sind verfassungswidrig

https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=1104

https://baubiologie.de/wissen/fragen-antworten/funkende-verbrauchszaehler-und-smart-metering-was-kann-ich-tun

Betrug und Steuerhinterziehung lohnt sich in Deutschland https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-keine-grunderwerbssteuer-faellig-vonovia-nutzt-bei-uebernahme-der-deutsche-wohnen-steuerschlupfloch-100.html Handelsblatt: „Vonovia will Steuer-Schlupfloch bei Übernahme nutzen“Der kleine Kai und der große Rolf https://taz.de/Vonovias-trickst-mit-Sharedeal/!6038570

Wohnkonzerne wollen dem Mietrecht an den Kragen https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjL7tb6__SIAxW2i_0HHXgHN144ChAWegQIFhAB&url=https%3A%2F%2Fperspektive-online.net%2F2023%2F12%2Fwohnkonzerne-wollen-dem-mietrecht-an-den-kragen%2F&usg=AOvVaw1YbXQcSKuKLxl2dTPxVuWm&opi=89978449

Neue Rauchwarnmelder bei Ganovia sind Spione

https://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/vonovia-skandal–neue-rauchmelder-spionieren-mieter-aus-35199846.html

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/mieter-wehren-sich-gegen-teure-rauchmelder-von-vonovia-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-aerger-um-rauchmelder-in-vonovia-wohnungen-eskaliert-100.html

Vonovia ignoriert BGH-Rechtsprechung https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiOop__hPWIAxW48LsIHb5vK88QFnoECDMQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.mieterbund-bodensee.de%2Fnews%2Fvonovia-ignoriert-bgh-rechtsprechung&usg=AOvVaw0oo3c_73qI-n6L5d3Lljou&opi=89978449

Brandschutztüren

Da in den Letzten Tagen häufig Anfragen gekommen sind zu Brandschutztüren hier meine Recherche https://www.fortbildung-hb.de/magazin/wartung-von-brandschutztueren-und-feststellanlagen.html#sind-brandschutztueren-wartungspflichtig

Die Wartung von Brandschutztüren kann unter bestimmten Voraussetzungen als umlagefähige Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Dies hängt von den folgenden Faktoren ab:

Vertragliche Grundlage:

Die Umlagefähigkeit muss im Mietvertrag ausdrücklich geregelt sein. In der Regel erfolgt dies in einem Verweis auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV), wo Wartungskosten unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden können.
Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 17 BetrKV):

Wartungskosten gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn sie der „Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit“ der Einrichtung dienen.
Bei Brandschutztüren bedeutet dies, dass nur regelmäßig wiederkehrende Wartungsarbeiten umlagefähig sind (z. B. Kontrolle der Funktionstüchtigkeit oder Schmierung der Türmechanik).
Abgrenzung von Reparaturen:

Kosten für Instandsetzung oder Reparaturen, etwa der Austausch defekter Teile, sind nicht umlagefähig und vom Vermieter zu tragen. Umlagefähig sind nur die Kosten für die Inspektion und Wartung.
Wirtschaftlichkeit und Nachweis:

Die Wartungskosten müssen angemessen und verhältnismäßig sein.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Kosten in der Betriebskostenabrechnung transparent darzustellen und entsprechende Nachweise (Rechnungen) auf Anfrage bereitzustellen.
Wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind, darf der Vermieter die Wartungskosten der Brandschutztür anteilig auf die Mieter umlegen. Ist dies im Mietvertrag nicht geregelt oder handelt es sich um einmalige Reparaturkosten, ist die Umlage nicht zulässig.
Nur eine Metalltür ist nicht gleich eine Brandschutztür es muss sich eine Zulassungsplakette daran befinden die meistens am Seitenteil wo das Schloss sitzt befestigt sein muss. Ist keine Plakette da ist es auch keine Brandschutztür.
Die Kosten für die Wartung der Brandschutztüren dürfen zu 100 % auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag entsprechend geregelt ist und die Wartungskosten als Betriebskosten gelten. Es ist nicht erforderlich, dass der Vermieter einen Anteil selbst trägt, da Betriebskosten definitionsgemäß von den Mietern getragen werden, solange sie ordnungsgemäß umgelegt werden.

Wichtige Voraussetzungen:
Umlage im Mietvertrag vereinbart: Im Mietvertrag muss geregelt sein, dass Betriebskosten, zu denen auch Wartungskosten gehören, auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Betriebskosten, keine Instandhaltung: Es dürfen nur Wartungskosten umgelegt werden, die der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit dienen (z. B. regelmäßige Inspektionen oder Prüfungen). Kost…
Leider habe ich nichts anderes zum Thema Brandschutztüren als das ihr unter Umständen Zahlen müsst